Macht eine neue Rechtsform EU Inc alles besser?

Viel bejubelt wurde von der Szene die Davoser Ankündigung von Ursula von der Leyen, bis März einen Gesetzentwurf für eine europaweit einheitliche neue Gesellschaftsform EU Inc vorzulegen. Innerhalb von 48 Stunden sollen Startups dann Gründungen online nach europaweit einheitlicher Gesetzesgrundlage vornehmen können. Für Deutschland wäre noch wichtiger, dass damit die bei der GmbH erforderliche notarielle Beurkundungspflicht entfiele. Auch die vielfach übliche notarielle Beurkundung von Beteiligungsverträgen, die bei Nutzung der GESSI-Verträge zwar vermieden werden kann, aber leider immer noch durchgängig üblich ist, gehörte dann der Geschichte an.

Bei der EU läuft der Vorgang unter Regime 28, was so viel bedeutet, dass neben die 27 Gesellschaftsrechtsformen der einzelnen EU- Staaten eine 28. Rechtsform als Möglichkeit tritt. Es wird also entscheidend ankommen, ob sich die neue EU-Rechtsform im Markt durchsetzen kann.

Bislang gibt es aber erst die Ankündigung, ohne weitere Details. Deswegen sollte man besser erst dann jubeln, wenn ein konkreter überprüfbarer Gesetzentwurf vorliegt und Aussichten bestehen, dass er auch beschlossen werden wird. Der Name EU Inc wäre allerdings verunglückt, weil sich darunter kein normaler Mensch etwas vorstellen kann. Er ist im amerikanischen Recht entlehnt. Der Prozess der Bildung einer Corporation und der Eintragung in Handelsregister wird dort als incorporation bezeichnet.