Verpflichtungen

Vor Eintritt in das BAARnetzwerk führt der Vorstand ein ausführliches Gespräch mit dem potentiellen neuen Engel. Dabei geht es darum, abzuklären, ob der Interessent die Voraussetzungen erfüllt, um als Business Angel bei BAAR Mitglied zu sein. Insbesondere sollte das Mitglied in Vermögensverhältnissen leben, die es notfalls verschmerzen lassen, wenn Beteiligungsengagements zu Verlusten führen. Auch sollten Business Angels der BAAR das Ziel haben, in den nächsten Jahren mehrere Beteiligungen in der Größenordnung von etwa 50.000 Euro einzugehen.

Verpflichtungen

Sie sollten bereit sein, sich gezielt mit den Themen des informellen Beteiligungsmarktes zu befassen und gegebenenfalls ihr Spezialwissen auch bei Qualifizierungs- veranstaltungen der BAAR weiterzugeben. Business Angels der BAAR sollten netzwerkfähig sein, d.h. bereit, in geeigneten Fällen auch gemeinsam mit anderen Engeln zu investieren. Schließlich erwartet BAAR im Interesse einer Förderung der Business Angels Kultur und des Bekanntwerden des Business Angels Gedankens in der Öffentlichkeit, dass die Business Angels das Netzwerk über Ihre Beteiligungsaktivitäten informieren und in geeigneten Fällen bereit sind, über ihre Deals in der Presse zu berichten.

Business Angels der BAAR sind dem Gedanken des „ehrbaren Kaufmanns“ verpflichtet. Um dies zu gewährleisten, geben sie eine Mitgliedserklärung gegenüber BAAR ab.
Keine Rolle spielt es hingegen, ob jemand bereits als Business Angel tätig ist oder dies erst werden will. Die Corporate Governance Regeln von BAAR sind in einer Ehrenerklärung zusammengefasst.