Neuer GESSI Standard: Mitarbeiterbeteiligung über Genussrechte

Bei Mitarbeiterbeteiligungsmodellen muss man sich in Deutschland bis jetzt zwischen zwei Übeln entscheiden. Entweder man wählt das steuerlich nachteilige VSOP-Modell, für das es bereits einen GESSI-Standard gibt, oder das Beteilgungsprogramm führt zu einer unerwünschten Vergrößerung des CapTables mit aufwändiger Beurkundungspflicht und aus der Investorensicht damit verbundenen Nachteilen für die strategische Führung des Unternehmens sowie der Gefahr, dass Geheimhaltungspflichten verletzt werden.  Es ist das große Verdienst von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Weitnauer, WIPIT Legal, München, ein alternatives Mitarbeiterbeteiligungsmodell vorangetrieben und entwickelt zu haben, das als Genussrechtsmodell ausgestaltet ist und beide Nachteile vermeidet[1]

Insofern waren die Grundlagen gelegt und die Zeit reif, für die Mitarbeiterbeteiligung mittels Genussrechten einen eigenen GESSI-Standard zu schaffen. Das German Standards Setting Institut (GESSI) , ein Joint Venture von BAND und Startup Verband, ist so angelegt, das die Vertragstexte in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe erarbeitet werden und kostenlos von jedermann und -frau heruntergeladen werden können. Die juristische Federführung der AG für das Genussrechtsmodell oblag dieses Mal PWC Legal durch Dr. Minkus Fischer, Director, PwC Deutschland und Oliver Rösch, Director – Deals Tax, PwC Deutschland.

Damit liegt nun auch für die Allgemeinheit ein Eigenkapital-Beteiligungsmodell vor, das sich formfrei durch Ausgabe von Eigenkapital-Genussrechten auch ohne Begründung einer Gesellschafterstellung realisieren lässt. Für die Mitarbeiter ergibt sich gem. § 19a EStG ein Besteuerungsaufschub im Hinblick auf die mit Lohnsteuer zu besteuernde (teilweise) unentgeltlich Zuwendung und ein niedriger Steuertarif (Kapitalertragsteuer gemäß § 20 EStG) für Kapitaleinkünfte bei der Realisierung des Wertzuwachses beim Exit.

Die Standarddokumente für ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm über Genussrechte bestehen aus vier Dokumenten. das allgemeingültige Genussrechtsprogramm das für alle Genussrechte gleichermaßen geltende Rahmenbedingungen festlegt, und das individuell auszufertigende Zuteilungsangebot. Hinzu kommt der Standardtext für einen Gesellschafterbeschluss, der die gesellschaftsrechtliche Grundlage für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm bildet. Vorangestellt sind unbedingt lesenswerte Vorbemerkungen, die sehr tiefgründig in die Thematik einführen und insbesondere die komplexen steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen sehr verständlich erläutern.

Der Goldstandard für die Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland dürfte damit vorläufig gelegt sein bis die künftige EU Inc. den deutschen Sonderwegen ein Ende bereitet.

Quelle: https://standardsinstitute.de


[1] Genussrechte: Ein „Königsweg“ für die Mitarbeiterbeteiligung?, GWR 2023 S. 271 ff; Mitarbeiterbeteiligung über Genussrechte mit Verbriefungsmöglichkeit, in Günther/Kirchhof, Business Angels Handbuch, 2024, S. 248 ff