BAFA: INVEST Sonderregelung zum Zahlungsabruf aufgrund der Corona Krise

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert das BMWI-Förderprogramm INVEST – Zuschuss für Wagniskapital. Im Zusammenhang mit der Corona Krise hat das BAFA nun über eine Sonderregelung für (geplante) Beteiligungen informiert. Die Sonderregelung betrifft Investoren, deren Förderbescheide in den nächsten Wochen auslaufen. Sollte eine geplante Beteiligung aufgrund der Corona Pandemie nicht innerhalb der im Förderbescheid genannten Frist umgesetzt werden können, etwa weil der Notartermin verschoben werden muss, kann durch folgende Sonderregelungen die im Bescheid genannte Frist dennoch gewahrt werden:

  1. Das elektronische Formular zum Zahlungsabruf muss innerhalb der im Förderbescheid genannten Frist eingereicht werden.
  2. Dem Formular zum Zahlungsabruf muss eine schriftliche Mitteilung beigefügt werden, die das BAFA über die Verschiebung aufgrund der Corona Krise informiert.
  3. Die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis der Investition müssen schnellstmöglich über den Upload-Bereich nachgereicht werden, sobald die Beteiligung umgesetzt wurde.

Weitere Informationen dazu auf der Website des BAFA. Allgemeine Informationen zum INVEST – Zuschuss für Wagniskapital finden Sie hier.