Ex-ante Studie zu INVEST: Bleibt der Zuschuss attraktiv?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat jetzt die von ihm in Auftrag gegebene Ex-ante Analyse zum Förderprogramm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ veröffentlicht.  Ziel der Studie war zu überprüfen, ob und inwieweit das Programm, auch im Lichte der Regeln des EU-Beihilferechts, zehn Jahre nach Bestehen „noch immer erforderlich und geeignet ist, das bestehende Marktversagen im Venture‐Capital‐Markt für junge Unternehmen zu beheben bzw. seinen Beitrag dazu leistet, indem es das Marktversagen im Business‐Angel‐Markt zumindest mildert oder sogar behebt.“ Das jetzige Förderprogramm läuft Ende 2022 aus.

Die Studie wurde gemeinsam von ZEW‐Leibniz‐Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung und Technopolis Deutschland GmbH erstellt.

Wesentliche Schlussfolgerungen der Studie:

1. Anschlussfinanzierungen
„Kontrollgruppenanalysen haben keinen signifikanten Treatmenteffekt der Förderung von Folgefinanzierungen gefunden, wobei die Folgefinanzierungen aus der Perspektive der Unternehmen zu sehen sind.“ …….„Daher begrüßen wir die Änderung der INVEST‐Förderrichtlinie zur Beschränkung der Förderung auf Erstinvestitionen in ein Unternehmen.“

2. Ggfs. Einschränkung der Förderung der Erstfinanzierung
„Sollte eine weitere monetäre Einschränkung der INVEST‐Fördermaßnahme notwendig werden, wäre eine Beschränkung der Förderung auf Virgin Angels bzw. unerfahrene Investor*innen sinnvoll, um Privatpersonen an den Business‐Angel‐Markt heranzuführen und damit auch langfristig den deutschen Business‐Angel‐Markt zu beleben.

Das mehrmalige Investieren von Virgin Angels bzw. unerfahrenen Investorinnen könnte angereizt werden, indem nicht nur das erste Investment sondern die ersten paar Investments gefördert werden oder indem für jede/n Investor*in ein festgesetztes Gesamtförderbudget festgesetzt wird, dass er / sie im Rahmen mehrerer Förderanträge abrufen könnte.“

3. Wandeldarlehen
„Insgesamt legen die Analyseergebnisse dieser Studie jedoch nahe, dass eine Ungleichbehandlung durch unterschiedlich hohe Erwerbszuschüsse für direkte Beteiligungen und Wandeldarlehen nicht gerechtfertigt ist. Daher sollten ein direkter Beteiligungserwerb und Wandeldarlehen gleichermaßen (mit einem gleich hohen Erwerbszuschuss) gefördert werden.“

4. Investitionsobergrenze
„Quantitative Kontrollgruppenanalysen, die im Rahmen dieser Studie durchgeführt wurden, kommen zu dem Ergebnis, dass Treatmenteffekte der INVEST‐Förderung mit steigenden Investitionsvolumina abnehmen und damit Mitnahmeeffekte zunehmen. Für eine effiziente Ausgestaltung des INVEST‐Förderprogramms könnte also in Erwägung gezogen werden, die maximal pro Investor*in zu fördernde Investitionshöhe zu verringern.“

5. Investitionsuntergrenze
„Es wird hier vorgeschlagen, die Fördergrenze für den Erwerbszuschuss wieder auf eine Mindesthöhe von 10.000 € pro Investment zu reduzieren. Insgesamt spricht durch die im Rahmen dieser Studie durchgeführten Untersuchungen nichts für eine Änderung der Höhe der Mindesthaltedauer.“

6. Start-up Voraussetzung „innovativ“
„In der Gesamtbetrachtung empfehlen die Autor*innen auch weiterhin die Möglichkeit für Unternehmen, die Förderfähigkeit durch Branchenzugehörigkeit zu erlangen.“

7. Exitzuschuss
„Es zeigte sich, dass die Investitionsentscheidung von Investor*innen gleichermaßen vom Erwerbs‐ als auch vom Exit‐Zuschuss positiv beeinflusst werden. Demnach geht vom Exitzuschuss ein in Summe zusätzlicher positiver Effekt auf die Investitionssummen, die in junge Unternehmen fließen, aus. Daraus ergibt sich, dass eine Beibehaltung des Exitzuschusses im Rahmen des INVEST‐Programms zu empfehlen ist.

8. Ggfls. höherer Zuschuss für Virgin Angels
„Ferner wurde in dem Discrete‐Choice‐Experiment deutlich, dass der Anreizeffekt vom Erwerbszuschuss bei unerfahrenen Investor*innen etwas ausgeprägter ist als bei erfahreneren. Demnach würde eine Erhöhung des Erwerbszuschusses bei Virgin Angels einen vergleichsweise stärkeren Treatmenteffekt auslösen. Eine Erhöhung des Erwerbszuschusses für Virgin Angels könnte demnach in Erwägung gezogen werden, um die Anreiz‐ bzw. Mobilisierungswirkung von INVEST weiter zu erhöhen.“

9. Crowdinvesting
Zusammenfassend sprechen eher mehr Argumente gegen eine Förderung von Crowdinvesting im Rahmen des INVEST‐Programms als dafür und daher wird die Erweiterung des INVEST‐Programms zugunsten von Crowdinvesting nicht empfohlen.