Umweltministerium NRW startet Sonderprogramm Umweltwirtschaft

Die Umweltwirtschaft NRW kann sich über zusätzliche Unterstützung des Landes NRW in der anhaltenden Corona-Krise freuen – grüne Gründungen werden bei der Prototypenentwicklung und Erschließung neuer Märkte gefördert! KUER.NRW unterstützt durch Gründungscoaching im Rahmen der Prototypenentwicklung mit dem KUER-Success Programm.

Das neu aufgelegte Sonderprogramm Umweltwirtschaft hilft den durch Corona unverschuldet in Schwierigkeiten geratenen Unternehmen der Umweltwirtschaft bei der Bewältigung ihrer aktuellen Probleme und beim Neuaufbau tragfähiger wirtschaftlicher Perspektiven. Das Programm ergänzt somit die Soforthilfen des Bundesprogramms und setzt zielgenau dort an, wo die Unternehmen und Start-ups in Nordrhein-Westfalen dringend Unterstützung benötigen.

Das Sonderprogramm fokussiert auf die wirtschaftlich bislang sehr erfolgreiche Zielgruppe kleiner und mittlerer Unternehmen der Umweltwirtschaft, die durch die Corona-Pandemie in besonderem Maße betroffen sind, und legt außerdem einen Schwerpunkt auf neugegründete Unternehmen

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Dabei werden zwei Programmteile im Förderprogramm adressiert:

Programmteil „Maßnahmen im Bereich Grüne Gründungen“ richtet sich ausschließlich an neugegründete Unternehmen der Umweltwirtschaft, die bei der Entwicklung von Prototypen gefördert und bei der Erschließung der Märkte unterstützt werden.

Programmteil „Forschung, Entwicklung und Innovation“ ermöglicht es Unternehmen, sich trotzt der derzeit teils widrigen Marktsituation innovativ zu positionieren und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln und dient der Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation.

Details zum Programmteil „Maßnahmen im Bereich Grüne Gründungen“

Dieser Programmteil richtet sich explizit an innovative grüne Unternehmensneugründungen in einem oder mehreren der acht Teilmärkte der Umweltwirtschaft:

  • Energiewandlung, -transport und -speicherung
  • Energieeffizienz und Energieeinsparung
  • Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft
  • Umweltfreundliche Mobilität
  • Wasserwirtschaft
  • Minderungs- und Schutztechnologien
  • Nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft
  • Umweltfreundliche Landwirtschaft

Hier können folgende Maßnahmen gefördert werden:

a) Prototypenentwicklung

Die Entwicklung von Prototypen hilft, technische Probleme frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren. Darüber hinaus können Prototypen den Nachweis erbringen, dass eine technische Idee umsetzbar ist. Auf der Basis entwickelter Prototypen können zudem reale Tests im Markt durchgeführt werden, sodass der Marktwert besser eingeschätzt werden kann. Auf diese Weise können potentielle Investoren sich ein konkreteres Bild von Nutzung, Wirkungsweise, Risiko und Umsatzerwartungen machen.

Die Förderung der Prototypenentwicklung ist begrenzt auf die experimentelle Entwicklung und erfolgt in folgenden zwei Phasen:

• Phase 1: Bau eines ersten funktionsfähigen Prototyps

• Phase 2: Erster Test des Prototyps und anschließend Verfeinerung des Prototyps

Pro Phase beträgt die Förderdauer bis zu drei Monate. Beide Phasen können jeweils auf maximal sechs Monate bei gleichbleibender Fördersumme verlängert werden. Für beide Phasen werden Personal-, Sach-, und Investitionsausgaben gefördert. Außerdem sind Ausgaben für die Anmietung von Räumen, Laboren und Werkstätten sowie Dienstleistungsausgaben

zur Herstellung spezifischer Einzelteile oder für IT-Maßnahmen förderfähig.

Bei Bedarf kann die Prototypenerstellung durch Gründungscoaches des KUER.NRW Gründungswettbewerbes begleitet werden, um die Erstellung schneller, leichter und einfacher zu gestalten. Eine Begleitung durch Gründungscoaches ist nicht Teil des Sonderprogramms Umweltwirtschaft und muss gesondert beantragt werden (Anmeldeformular finden Sie hier)

Über beide Projektphasen hinweg beträgt die maximale Zuwendung 30.000 € und die Bagatellgrenze als minimale Zuwendung 2.000 € pro Projekt.

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b) Markterschließungsmaßnahmen

Als Markterschließungsmaßnahmen förderfähig sind Messeteilnahmen, sowie Teilnahmen an Verkaufsveranstaltungen und an Pitch-Veranstaltungen, bei denen Gründer ihre Geschäftsidee vor Frühphaseninvestoren, etablierten Unternehmen und potentiellen Kunden vorstellen können.

Die maximale Förderhöhe beträgt 5.000 €, die Bagatellgrenze beträgt 1.000 €. Die Fördermittel werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse bewilligt.

Förderanträge sind bis zum 31.12.2020 an den Projektträger Jülich zu richten.

Projektträger Jülich, Forschungszentrum Jülich GmbH

Geschäftsbereich Energie, Technologie, Nachhaltigkeit (ETN)

Alle Details zum Sonderprogramm Umweltwirtschaft finden Sie auch im beigefügten Infoblatt.

Das Sonderprogramm Umweltwirtschaft ist eine Initiative des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen