BAAR After Work Session in Kooperation mit Aulinger, Rechtsanwälte und Notare
Dienstag, 12. Mai 2026, 17:00 bis 20:00 Uhr, Essen
Wie können Business Angels Stiftungen einsetzen, um in Start-ups zu investieren? Welchen Regeln unterliegen Stiftungen bei Venture Capital-Investments? Welche Vorteile haben Stiftungsmodelle sowohl für Business Angels als auch für Start-ups? Welche Haftungsrisiken bestehen bei Hochrisikoinvestments? Als Experte für Stiftungsrecht steht Prof. Dr. Stefan Stolte, Rechtsanwalt, Salary Partner Aulinger, Rede und Antwort.
